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22.02.2018 18:00 Uhr Inforedaktion: AG Weiße Fabrik

Das Klinikum Stuttgart soll Uniklink werden

Die Stuttgarter Presse berichtete Anfang Februar, dass „nach langer Vorarbeit und Gesprächen mit dem Land“ ein Konzept entwickelt wurde, das Klinikum Stuttgart „in den Status einer Uniklinik“ zu versetzen.
Demnach soll das Klinikum den Titel „Uniklinik“ durch eine „Beleihung“ von einer bestehenden medizinischen Fakultät – im Gespräch sind Tübingen oder Ulm – erhalten.
Ab dem fünften Semester, also nach der vorklinischen Ausbildung bis zum Physikum, soll dann die klinische Ausbildung für bis zu 300 MedizinstudentInnen übernommen werden.
So könnten nicht nur zusätzliche Medizinstudienplätze entstehen, sondern auch das Ansehen des Klinikums gesteigert werden.
Als Uniklinik bekäme das Klinikum auch eine bessere Vergütung der defizitären Ambulanzen von den Krankenkassen.
Schön fürs Klinikum, wenn der Ambulanzbetrieb dann besser vergütet würde, - es ändert aber nichts an der Unterfinanzierung des Ambulanzbetriebs anderer Krankenhäuser. Die stünden dann diesbezüglich ohne eines der ganz großen Krankenhäuser da, was natürlich ihre Möglichkeiten schmälert gegen die unzureichende Finanzierung vorzugehen. Auch die von der Stiftung Eva Mayr-Stihl in Aussicht gestellten 60 Millionen € in zehn Jahresraten helfen nur dem Klinikum, aber nicht den anderen Krankenhäusern.
Darum kann es also, wenn man eine gute gesundheitliche Versorgung insgesamt will, nicht gehen.
Das Klinikum hätte dann einen Vorteil im Konkurrenzkampf der Krankenhäuser.
Wer aber etwas zum Besseren verändern will muss natürlich die Gesamtheit betrachten.
Nur das einzelne Krankenhaus oder nur die eigene Berufsgruppe im Blick zu haben und nur eine bessere Gesundheitsversorgung in einem immer unmenschlicheren System zu fordern, kann zu keiner umfassenden Mobilisierung für tatsächliche Verbesserungen führen.

Niemand ist gegen eine Uniklinik – aber nicht so!
Das Klinikum soll „selbstständige Kommunalanstalt“ werden

Mit dem Status „Uniklinik“ ist verbunden, dass der bestehende Eigenbetrieb Klinikum durch Ausgliederung in eine selbstständige Kommunalanstalt umgewandelt werden soll, damit dort auch VertreterInnen der kooperierenden Uni mitbestimmen können.
Und da kommt es den Kräften im Stuttgarter Gemeinderat, die sich seit langem aus der Verantwortung für das städtische Klinikum zurückziehen wollen, sehr gelegen, dass Ende des Jahres der sogenannte „4-seitige Vertrag“ zwischen der Stadt, dem Klinikum, dem Personalrat und Ver.di Stuttgart ausläuft. Dieser Vertrag sichert die „grundlegenden Interessen der Beschäftigten“: keine Privatisierungen, keine betriebsbedingten Kündigungen oder Absenkungstarifverträge und Aufrechterhaltung des Eigenbetriebs.
Mit letzterem soll Schluss sein.
Und damit können sich die Arbeitsbedingungen, denen die Beschäftigten unterworfen sind, und die konkreten Lebensbedingungen für die Patienten im Krankenhaus verschlechtern. Gleichzeitig wird die demokratische Einflussnahme geschwächt und die gewählten GemeinderätInnen entmachtet:
statt des gewählten Krankenhausausschusses ist in einer Anstalt ein Verwaltungsrat zuständig, der nicht öffentlich tagt
die Anstalt kann eigene Tochterfirmen gründen – sprich privatisieren
die Anstalt kann ohne demokratische Kontrolle durch den Gemeinderat beschließen sich z.B. von bestimmten unrentablen Bereichen zu trennen
die betriebliche Mitbestimmung wird geschwächt – statt Gemeinderat bestimmt der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Anstalt. Personalrat Klinikum und Gesamtpersonalrat der Stadt Stuttgart können nicht mehr gemeinsam agieren (wie z.B. bei der pauschalen Ausschüttung der Leistungszulage und weiteren Vereinbarungen), sondern stehen jeweils für sich
die Beschäftigten sind nicht mehr Beschäftigte der Stadt Stuttgart, sondern der Anstalt. Die Möglichkeit sich an den Gemeinderat zu wenden besteht nicht mehr, Ersatzarbeitsplätze müssen von der Stadt für Anstaltsbeschäftigte nicht mehr angeboten werden.
Nicht abschließend zu beurteilen ist, ob die von der Stadt dem Klinikum, bislang als Eigenbetrieb der Stadt, gewährten Ertragszuschüsse für z.B. das Olgäle, Auasbildungsstätten, Kita, Versorgungsleistungen für frühere Beamte oder Trägerzuschüsse für Bauten, Medizintechnik oder IT, auch bei einer selbstständigen Kommunalanstalt möglich sind. Denkbar ist, dass andere Klinikbetreiber dagegen wegen Wettbewerbsverzerrung, unzulässiger Subventionen o.ä. klagen könnten. Vermutlich werden darüber irgendwann Gerichte entscheiden, mit möglicherweise fatalen Folgen.
Ob die Stadt aber überhaupt noch bereit ist Zuschüsse fürs Klinikum zu geben, ist ebenfalls nicht klar.

Keine guten Aussichten.
Es muss jetzt gelingen, dass sich jede Einzelne und jeder Einzelne aus dem Klinikum - zusammen mit der von ihnen gewählten Personalvertretung und der Gewerkschaft Ver.di - dafür einsetzt und Aktivitäten entwickelt, damit unter dem Renomée verheißenden Titel „Uniklinik Stuttgart“ oder wie immer die Anstalt dann genannt werden soll, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und die konkreten Bedingungen für die Patienten nicht weiter verschlechtert werden.
Das städtische Klinikum ist als öffentliches Krankenhaus etwas besonderes: es entscheiden nicht kirchliche, frei-gemeinnützige, private Träger oder irgendein Verwaltungsrat, es entscheidet ein von den Stuttgarter BürgerInnen gewähltes Gremium, der Gemeinderat. Und so soll es auch bleiben.

Soweit zu den aktuellen Entwicklungen im Klinikum.
Nach der Musik betrachten wir die große Koalitionsvereinbarung in Bezug auf das Gesundheitswesen.

Die Vereinbarungen der Großen Koalition zu Gesundheit sind völlig unzureichend

  1. Fallpauschalen und Personaluntergrenzen
    In der Koalitionsvereinbarung heißt es:
    „Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt.“
    Auf den ersten Blick scheint es, dass auch die Große Koalition erkannt hat, dass die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung im Krankenhaus mittels eines Preissystem, also marktwirtschaftlicher Kriterien völlig unzulänglich ist.
    Doch Vorsicht! Wenn nun zusätzlich zu den DRGs noch NRGs also nurses related groups, folgen sollten, die weiterhin Preise als Grundlage haben, ändert sich gar nichts, außer dass es dann zwei Preissysteme gibt.
    Auch bei Personaluntergrenzen, die es nun doch nicht nur in pflegesensitiven Bereichen geben soll, sondern in allen bettenführenden Abteilungen stellen sich zwei Fragen: Warum soll es keine Personaluntergrenzen für z.B. Ambulanzen oder OPs geben? Und vor allem: Wie hoch ist diese Personaluntergrenze?
    Ein Ende 2016 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstelltes und vor sachlichen Mängeln strotzendes Gutachten eines Professors Schreyögg berechnete wieviel Personal es in pflegesensitiven Bereichen bedürfe um die 10 Prozent (alternativ wurde gerechnet 25%) am stärksten belasteten Stationen auf das Niveau der höchsten Personalbelastungszahl der übrigen 90 % (alternativ 75%) der Abteilungen anzuheben. Das wären 1200 bis 1300 zusätzliche Stellen, im anderen Fall 5600 bis 6000 Stellen für alle 1948 Kliniken. Damit ließen sich die Komplikationen um 7 bis 14 % senken. Der ganze Rest interessiert offenbar nicht. Und es gibt eine Vorstellung davon, was sich die alte Bundesregierung an Entlastung für das Pflegepersonal vorstellte; maximal drei Stellen pro Haus.

„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen“ (WHO Definition) und somit der zentrale Bestandteil des Lebens jedes Menschen, der für alle Menschen gleichberechtigt und kostenfrei vorgehalten werden muss.
Als konkreter Schritt hier muss das Preissystem, die DRGs weiter zurückgedrängt werden:
Nicht nur die Pflegepersonalkosten, sondern ebenso die Kosten für die Versorgungs- und Reinigungsdienste, für die ÄrztInnen und die anderen Berufsgruppen müssen aus dem Preissystem herausgerechnet werden. Dafür sollte sich der Marburger Bund für die ÄrztInnen und Ver.di für die anderen Berufsgruppen stark machen. Dann bliebe nur eine unsinnige DRG Pauschale für Geräteeinsatz, Einmalartikel o.ä. die immer absurder wird und zeigt, dass Preise und Gesundheit gar nicht zusammenpassen.
Denn in einem Preissystem ist es vernünftig die Kosten, v.a. die Personalkosten so weit wie möglich zu senken, immer mehr Patienten zu behandeln, v.a. diejenigen, mit denen Gewinn gemacht werden kann und Patienten, die sich nicht lohnen möglichst zu vermeiden. Das hat aber mit dem gesellschaftlichen Auftrag der Krankenhäuser nichts zu tun.
Die marktwirtschaftlichen Ausrichtung der Krankenhäuser und ihre Konkurrenz untereinander, wer am rentablsten ist, verteuert einerseits die Kosten für die Gesundheitsversorgung und führt andererseits dazu, dass nicht der Bedarf der Menschen im Mittelpunkt steht, sondern die Frage was sich wirtschaftlich lohnt. Mangelversorgung, Fehlversorgung und Überversorgung sind die Folge. Beispiele: In einer Umfrage beantworteten 25 % der kardiologischen ChefärztInnen und 20 % der unfallchirurgischen und orthopädischen ChefärztInnen die Frage „Gibt es ökonomisch motivierte Überversorgung in ihrem Fachgebiet? Mit „ja, definitiv“. Die Anzahl der behandelten Patienten steigt bei gleichzeitiger Verkürzung der Verweildauer seit Jahren; die Anzahl der Operationen z.B. an der Wirbelsäule stieg 2005 bis 2010 um 118 Prozent, die der Versteifungs-OPs um über 200%. Außerdem kann es für ein Krankenhaus günstiger sein, einen Patienten länger als nötig zu beatmen um dann eine besser vergütete Fallpauschale zu erhalten.

Gesundheit kann sinnvoll nur am Bedarf orientiert werden und die dafür nötigen Personal -und Sachkosten bereitgestellt werden, niemals an der blinden Markt- und Verwertungslogik des bestehenden Wirtschaftssystems.

  1. Paritätische Finanzierung
    Seit 2015 finanzierten die Versicherten alleine, die von manchen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge. Dies zeigte die von staatlicher Seite angestrebte Finanzierung: die Arbeitgeber wurden entlastet, die Arbeitnehmer belastet. Nun soll die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2019 wieder hergestellt werden.
    Damit ist aber insgesamt gesehen die paritätische Finanzierung der Gesundheitskosten überhaupt nicht erreicht. Für die Versicherten bleiben u.a. Zuzahlungen für Zahnbehandlung bzw weitgehend komplette Bezahlung bei Zahnersatz, Zuzahlung für Medikamente, Rezeptgebühr, Physiotherapie, Krankenhausaufenthalt usw.

3.Zusätzliche 8000 Stellen in Pflegeeinrichtungen
Bei 13600 Pflegeheimen (stationär und teilstationär) möchte man sich gar nicht ausrechnen wie wenig das pro Einrichtung ist.

4.Am Schluss auch noch was zum Schmunzeln
Zitat Große Koalition: „Es werden Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhaus ergriffen...“, da darf man sich entspannt zurücklehnen und
weiter: „Im Krankenhausbereich werden wir eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeiführen, verbunden mit der Nachweispflicht, dass dies auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.“ Da ist mancher schon für eine Selbstverständlichkeit dankbar.

Ein Fazit daraus zu ziehen überlassen wir jeder und jedem Einzelnen.
Und nicht zu vergessen: vielleicht gibt’s ja gar keine Große Koaltion.
Wir werden weiter berichten.

Tarifrunde Öffentlicher Dienst 2018

Ver.di hat die Forderungen für die Tarif – und Besoldungsrunde 2018 mit Bund und VKA, der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber, beschlossen.
Zentrale Forderung ist:
6 % mehr Lohn, mindestens 200 € mehr im Monat, Laufzeit 1 Jahr.

Damit will Ver.di die unteren Lohngruppen verstärkt anheben, - bei einer Reinigungskraft im Klinikum wären das z.B. 10 bis 11 % Lohnerhöhung.
Für alle, die mehr als 3333 € verdienen, sind 6 % ohnehin mehr als 200 €.
Die mindestens 200 € im Monat mehr sind als teilweiser Ausgleich für diejenigen, die bei der neuen Entgeltordnung leer ausgegangen sind, dringend nötig. Das betrifft praktisch alle Nicht-Leitungskräfte.

Weitere Forderungen:
100 € mehr für Azubis, Übernahme aller Azubis, Urlaubsanspruch wie alle anderen 30 Tage, Nachtarbeitszuschlag auf 20 % anheben, Anhebung der Dauer des Zusatzurlaubs bei Wechselschicht-und Schichtarbeit um 50 %, die gesetzlichen Pausen aller Schichten bei Wechselschichtarbeit sollen in die Arbeitszeit eingerechnet werden, und eine Reihe weiterer, so schreibt Ver.di, „Erwartungen an die Arbeitgeber“.

Am 26. Februar ist die erste Verhandlungsrunde, am 12. und 13. März die zweite und für den 15. und 16. April ist eine dritte Runde vorgesehen.
Sollten sich die Arbeitgeber nicht angemessen verhandlungsbereit zeigen, ist auch mit Warnstreiks zu rechnen.

Wir werden weiter berichten.

Eine Ausgabe der Sendung Inforedaktion: AG Weiße Fabrik.

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