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Die bunte Truppe und die Behörde

Die lange Fassung des Interviews aus CONTRASTE, März 2016:

Die bunte Truppe und die Behörde

Ein Gespräch mit dem Gründungsmitglied und langjährigen Schatzmeister des „Fördervereins für ein Freies Radio Stuttgart e.V.“, Joachim Stein.

FRS: Als 1993 durch das Landesmediengesetz in Baden-Württemberg nichtkommerzielle Rundfunksender ermöglicht wurden, gab es von den Behörden aber nach wie vor Widerstand.

Joachim Stein: Es begann ja eigentlich mit der Öffnung des Landesmediengesetzes 1987. Der damalige Landtag wollte Radio Dreyeckland nach 12 Jahren Piratenfunk legalisieren, Dann hat man festgestellt, dass man so eine Insellösung für eine bestimmte Region nicht ins Gesetz reinschreiben kann. Zu dem Zeitpunkt gab es aber in anderen Ländern bereits offene Kanäle und die Überlegung der hiesigen Landesregierung war, Bürgerradio als offene Kanäle zu erlauben
Diese boten den Vorteil, dass die jeweiligen Landesmedienanstalten das selbst in ihren Räumen aufnehmen und auch selbst steuern konnten. Selbstverwalteten Radios gegenüber war man eher verschlossen. Es gab aber Radio Dreyeckland. Und zwei Lösungen in einem Gesetz zu verankern, fand die damalige Landespolitik auch nicht so geschickt. Durch die normative Kraft des Faktischen hat man sich dann in Baden- Württemberg für den Weg der nichtkommerziellen Lizenznehmer (NKL) entschieden und man sieht es auch an der Anzahl der freien Radios bundesweit ganz eindeutig, dass das Land hier Vorreiter oder Testgebiet war.

FRS: Nach 1993 gab es dann in Baden-Württemberg nach und nach 18 nichtkommerzielle Lizenznehmer, lizenziert von der Landesanstalt für Kommunikation. Was ist das für eine Behörde?

JS: Hier in Baden Württemberg heißt sie „Landesanstalt für Kommunikation“, in anderen Bundesländern haben die Landesmedienanstalten andere Namen. Sie wurden eigentlich erst geschaffen, als der Rundfunk privatisiert wurde. Es gab ja in der Entstehungsgeschichte der BRD lange Jahre immer nur Staatsfernsehen und Staatsrundfunk in der Tradition der antifaschistischen Arbeit, weil man gesagt hat, der Staat muss die Medien kontrollieren können. Man hat den Nazis damals u.a. mit dem Privatrundfunk den Weg bereitet und das wollte man unbedingt verhindert wissen. Deshalb ist man in einer besonderen Verantwortung. Und man hat dann erst in den 80er Jahren gesagt, es muss auch möglich sein, für Privat-kommerzielle auf Sendung zu gehen. Wir müssen dann eben sicher stellen, dass die öffentlich rechtlichen Sender Vorrang haben.
Weil man dann diese Draufsicht und die entsprechende Kontrolle haben wollte, brauchte es eine zusätzliche Behörde, die diese Frequenzen verwaltet und die Rahmenbedingungen setzt für privates Fernsehen und privaten Hörfunk und das sind die Landesmedienanstalten.

FRS: Die vergeben die Lizenzen auch für die freien Radios, verteilen Fördergelder und haben auch die Kontrollaufsicht, dass die NKL nichts Illegales abstrahlen.

JS: Was die Finanzierung anbelangt, muss man wissen, dass im Rundfunkstaatsvertrag steht, dass 2% der eingehenden Rundfunkgebühren den Landesmedienanstalten nach dem Gebiet, das sie abdecken, zugewiesen werden für die Förderung des privaten und nichtkommerziellen Rundfunks. Davon müssen sie ihren eigenen Betrieb finanzieren und was dann übrig bleibt, das dürfen sie in diverse Förderprogramme stecken und damit auch NKL fördern.

FRS: Haben sich die Förderbedingungen seit 1993 verändert?

JS: Am Anfang hat man die NKL ja sehr misstrauisch beäugt und man muss schon sagen, gegen den Widerstand des damaligen LfK-Präsidenten Dr. Eugen Volz wurde überhaupt erst durchgesetzt, dass die nichtkommerziellen Radios aus Rundfunkgebühren gefördert werden. Er fand, sie haben 15 Jahre lang Piratensender hingekriegt, da werden sie auch die restliche Finanzierung hinkriegen. Im Gesetz stand aber die Bedingung “nichtkommerziell“ und wenn die keine Werbung machen sollen auf ihrem Sender, wo soll dann das Geld herkommen für die NKL? Blieben letzten Endes nur die Rundfunkgebühren. Es gibt ja auch einen öffentlichen Auftrag, Bürger und Bürgerinnen, die üblicherweise im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht berücksichtigt werden, die Möglichkeit zum Senden zu verschaffen. Eine hoheitliche Aufgabe, die man dann auch aus Rundfunkgebühren bezahlen kann. Und so wurde dann die erste Förderrichtlinie formuliert.
Der erste Zuschussbescheid, den das Freie Radio für Stuttgart 1996 gekriegt hat, belief sich, glaube ich, auf 36 000 DM - heutzutage gut 18 000 Euro. Die erste Angestellte bei uns wurde über eine ABM-Maßnahme finanziert. Und wir haben versucht über alle Hecken und Zäune noch Geld einzusammeln, damit wir die Stelle auch finanzieren konnten. Die erste Änderung brachte uns dann ca. 52 000 DM. Und so hat sich das sukzessiv entwickelt. Im Landesverband der NKL in Baden-Württemberg AFF (Assoziation freier Gesellschaftsfunk) sind wir lange zusammen gesessen und haben überlegt: Wie müsste denn eine ordentliche Finanzierung der Freien Radios aussehen, welche Rahmenbedingungen für die Verwaltung, die Technik und die Öffentlichkeits-arbeit sind notwenig für die ehrenamtlichen Redakteur*innen? Und dann müssen die Sender auch regelmäßig die Technik austauschen können, die sehr strapaziert wird, Und sie brauchen auch Mittel um das eine oder andere Projekt angehen zu können. Wir haben uns damals - nach vielen langen und schmerzhaften Diskussionen - auf eine gesicherte Grundforderung von 240 000 Euro pro Radio und Jahr geeinigt.
Wenn man mal anguckt, dass die Produktion einer Tatort-Sendung 1,5 Mio. Euro verschlingt, bekommt man ein Gefühl für die Größenordnung. Als Grün-Rot an die Regierung kam, wurde noch ganz schnell in den Koalitionsvertrag reingeschrieben: „Wir wollen auch eine Lanze für die Freien Radios brechen“. Aber man hat nicht geschrieben, wie die Lanze aussehen soll. Es bedurfte einiges Nachhaken bei der Politik, um herauszufinden, was gemeint war. Sie haben bei den Rundfunkgebühren beim SWR etwas gekürzt und das tatsächlich zweckgebunden für NKL und zur Förderung der Medienpädagogik eingesetzt. Wir sind damit ungefähr bei der Hälfte dessen gelandet, was wir eigentlich gefordert hatten, nämlich 120 000 Euro.

FRS: Gab’s denn von Seiten der LfK seither einen Stimmungswandel? Du hast ja vorher beschrieben, dass es ein sehr misstrauisch beäugtes Feld war anfangs bei der LfK und das ist inzwischen doch anders.

JS: Ja, es hat sich einiges geändert, man kann schon sagen, es gab einen Paradigmenwechsel mit der Pensionierung von Dr. Eugen Volz. Ihm folgte Dr. Thomas Hirschle nach. Ich kann mich erinnern – ich überspitze das jetzt mal – bei seiner Inthronisation waren alle eingeladen, die da so üblicherweise kommen, Medienrat, die ganzen Geschäftsführer der Privatkommerziellen und auch ausgesuchte Personen der Politik und wir auch als Landesverband Assoziation freier Gesellschaftsfunk AFF. Es waren viele Anzugträger und krawattenbehaftete Menschen mit wichtiger Miene da und wir saßen da in Jeans und im Schmuddellook . Die bunte Truppe ist ziemlich schnell aufgefallen. Dr. Hirschle genoss richtig, mit uns ins Gespräch zu gehen. Wir hatten einfach nicht die übliche devote Haltung der Behörde gegenüber, von uns wurde die Hierarchie immer in Frage gestellt. Und so was kann ja für jemanden, der so eine Behörde leitet, durchaus eine amüsante Herausforderung sein. Und so hatte er in fast seiner ganzen Amtszeit immer in offenes Ohr für die NKL und ihre Anliegen. Der Nachfolger war dann der jetzige LfK-Präsident Thomas Langheinrich.

FRS: Ja gut, die Person des Präsidenten ist das eine. Wie ist denn z.B. das Verhältnis des Medienrats zu den freien Radios oder zur AFF?

JS: Das war eigentlich von Anfang an gut. Als wir damals angefangen haben, war es ja nur mit Hilfe des Medienrats möglich, den größten Teil der Frequenz tatsächlich für das FRS sicher zu stellen. Die Verwaltung wollte uns ja damals noch dreimal in der Woche drei Stunden evangelikalen Rundfunk aufoktroyieren. Wir wollten aber keine sektenähnlichen Geschichten ausstrahlen auf unserer Frequenz und hinterher kommt dann irgendwie Punk oder sonst irgendwas, das passt also definitiv nicht zusammen. Und ich finde auch, dass der Verkündigung genügend andere Medienkanäle offen stehen.

FRS: Die Freien Radios werden ja meist von Vereinen mit eigener Satzung getragen und verantwortet. Da kann die LfK doch eigentlich nicht dreinreden.

JS: Nein, gegen die Satzung konnte die LfK nicht dreinreden. Aber um eine Lizenz muss man sich bewerben. Das heißt, du musst einen gut formulierten detaillierten Antrag abgeben, in dem du der LfK erzählst, was du da alles machen möchtest, musst ein Sendeschema mitliefern, wie du dir vorstellst, wie das dann nachher alles abläuft, und es müssen auch noch sichergestellte Finanzen da sein.

FRS: Das heißt, über das Lizenzverfahren kann die LfK schon Einfluss auf den Inhalt nehmen.

JS: Weniger auf den Inhalt der Sendungen, sondern sie kann durch die Auswahl derjenigen, die senden dürfen, einen Schwerpunkt legen.

FRS: Bei der Neuvergabe der Lizenzen im letzten Jahr gab es auch ein Problem.

JS: Ja das gab es. Es gibt das Landesmediengesetz und den Kommentar dazu, in dem ziemlich explizit beschrieben ist, wie das mit den nichtkommerziellen Lizenznehmern aussehen soll. Das Stichwort ist "offene Sendeplätze" oder Zugangsoffenheit, d.h. jedes Radio muss sicherstellen, dass jemand, der gerade auf der Straße vorbeiläuft und das Schild sieht und denkt, aber jetzt will ich mal was sagen, dann auch da hineingehen kann und tatsächlich was sagen darf. Ich habe es jetzt etwas überspitzt.

FRS: Wobei wir wieder beim offenen Kanal vom Anfang wären.

JS: Ja, den hat man nie ganz ausgeschlossen. Deshalb hat man den freien Radios gesagt: Ihr müsst aber mindestens 4 Stunden in der Woche die Möglichkeit schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger, die Lust zu senden haben, dies auch können. Wenn Du wieder einen Lizenzantrag stellst, wie es bei uns der Fall war, kommt es zum einen drauf an, was ist die gängige Praxis – die LfK kann durch regelmäßige Mitschnitte rausfinden, wer auf den offenen Sendeplätzen tatsächlich sendet – und das zweite ist das, was in den Statuten der Freien Radios steht. Und an dem Punkt gab es jetzt im laufenden Verfahren von unserer Seite aus betrachtet einen Paradigmenwechsel. D.h. die LfK hat festgelegt, dass so, wie das bei uns bisher auf der Webseite beworben ist, die Zugangsoffenheit nicht gewährleistet ist, und das sei das höchste Gut, das wir sicherstellen müssen, deshalb hat sie uns in den Lizenzbescheid eine Auflage hineingeschrieben. Und zwar so heftig, dass uns die LfK die Lizenz entziehen kann, wenn wir unsere Bedingungen nicht bis zum Jahresende anpassen.

FRS: Und wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

JS: Der Widerspruch, den wir eingelegt haben, ist bis heute nicht beschieden. Das ist korrekt, weil wir bewusst mit der Behörde vereinbart haben, über den Widerspruch erst dann zu entscheiden, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Widerspruch eingelegt haben nicht nur wir sondern auch 5 andere Radios, die auch die gleiche Auflage erhalten haben – und dann ging es erstmal darum, ein Gespräch zu führen mit der LfK. Diese hatte den Eindruck, dass die Auflage für uns missverständlich war. Inzwischen haben Gespräche stattgefunden. Fakt ist, dass die LfK jetzt einen Widerspruchsbescheid erlassen müsste. Da wird sie natürlich nicht sich selbst in Frage stellen. Das wird also gegebenenfalls auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen. Allerdings hat inzwischen der Vorstand Wind davon bekommen, dass es da doch erhebliche Widerstände gibt. Möglicherweise ist das, was die LfK geschrieben hat – wir haben ja dann eine juristische Expertise eingeholt von einer durchaus renommierten Anwaltskanzlei –, nicht vom Gesetz gedeckt. Der Vorstand befürchtet, dass sie bei einem Widerspruchsbescheid die Auflage komplett zurücknehmen muss und neu bescheiden, was zum einen teuer und zum anderen blamabel wäre. Deswegen soll der Justiziar jetzt auf jeden Fall dafür sorgen, dass es keine Klagen gibt. Bei den Gesprächen hat die LfK noch mal klar gestellt, dass wir nur mit Hilfe dieser Auflage lizenzierungsfähig waren, weil sie eine andere Interpretation der Bestimmungen im Gesetzestext hatten, als es in ihrer Kommentierung steht – worüber man auch streiten kann – aber auch ein Friedensangebot gemacht. „Wenn ihr auf Eurer Webseite einen Text verfasst, der für uns transparent macht, dass ihr auch Leute zur Sendung zulasst, die nicht unbedingt im Rahmen Eures Redaktionsstatuts dienstverpflichtet worden sind, dann könnten wir euch eine Bescheinigung ausstellen, die Auflage sei erfüllt und ist damit gegenstandslos.“ Und daran arbeiten wir noch.

FRS: Vielleicht kurz noch mal zum besseren Verständnis. Was konkret sind oder waren die Befürchtungen der freien Radios bezüglich der Auflagen?

JS: Sollten wir das ernst nehmen, was da drin steht – müssten wir wirklich jedem Bürger und jeder Bürgerin die Möglichkeit einräumen zu senden. Das heißt auch, wenn jemand aus einer rassistischen oder nationalsozialistischen Ecke oder aus anderen extremen Ecken hier sein Zeug abseihen möchte, kann ich es nicht verhindern. Ich muss ihn sogar noch dabei begleiten, dass er seine Hetztiraden über den Sender loslassen kann. Wir hätten also durchaus z.B. auch extremen kirchlichen Richtungen, Stichwort Salafisten, die Möglichkeit geben müssen, hier zu senden.

FRS: Das würde aber konkret bedeuten, dass die LfK damit die Grundsätze und Statuten der Radios außer Kraft setzt an der Stelle.

JS: Für diese 4 Stunden ja.

FRS: Und das Ganze aber trotzdem auf der Frequenz unter dem Namen des Senders verbreitet würde und der Vorstand des Trägervereins das verantworten müsste.

JS: Genau. Sie haben ja dann festgestellt, dass das vielleicht doch zu freizügig war, was sie da gemeint haben. Es kamen dann heftige Rückruderbewegungen. Nein, es war nicht so gedacht, natürlich dürfen die keine rassistischen Sendungen ausstrahlen und keine antifeministischen und es darf auch nicht zur Hetze aufgerufen werden. Wir dürfen jetzt auch Einschränkungen machen, was die freien Sendeplätze anbelangt, solche Dinge dürfen wir ausschließen. Aber wir müssen garantieren, dass nicht das komplette Redaktionsstatut angewendet werden soll, wo wir bestimmte Grundsätze drin stehen haben, wie Musiksendungen auszusehen haben, wie demokratisch die ganze Geschichte ablaufen soll, und dergleichen mehr.

FRS: Es wäre ja nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung mit der LfK

JS: Nein, auch das ist wohl ein Grund, der sie wohl dazu bewogen hat, zu verhindern, dass es doch noch so weit kommt.

FRS: Um was ging es damals in 2003?

JS: Streitpunkt war der Nutzungsplan. Die LfK hatte bei der Neulizenzierung dem FRS einen Teil der Lizenz entzogen und HoRadS zugesprochen, einem Projekt der Hochschule der Medien. Das warf die grundsätzliche Frage auf der Abgrenzung zum Lernradio. Die LfK hatte sich da Möglichkeiten eingeräumt, dass sie alternativ entscheiden kann. Wenn eine Frequenz, die bisher ein nichtkommerzielles Radio hatte, besser für ein Lernradio geeignet wäre, wo sie die stärkere Notwendigkeit sieht, hätte sie es dem Lernradio zuordnen können und die NKL wären leer ausgegangen. Dagegen hatten wir damals geklagt. Das Urteil ging salomonisch mit einer Umformulierung aus. Auf jeden Fall bekam HoRads bei der nächsten Lizenzierung eine eigene Frequenz.

FRS: Vielleicht noch etwas zur Rolle der AFF als Gegenpart oder Gesprächspartner der LfK. Die NKL in BW sind ja sehr unterschiedlich strukturiert und unterschiedlich in der Haltung.

JS: So ist es halt mit der Demokratie. Die meisten Radios sind ja basisdemokratisch verwaltet.
Und es ist schon ein Unterschied, ob ein basisdemokratisch verwaltetes Radio in einer studentisch geprägten Stadt betrieben wird oder in einer Landkommune, wo rundherum hauptsächlich Wald ist. Da sind die Meinungen meistens ein bisschen konservativer, und die Radiomacherinnen haben damit aber auch eine eher konservative Grundstruktur, was natürlich dann zu dem anderen Extrem, wenn es um eine rein universitär geprägte Stadt geht, wo der ideologische Teil durchaus überwiegt, doch ein bisschen konträr sein kann.
Die AFF funktioniert trotzdem sehr gut, es gibt viele Diskussionen, auch mit gewissem Witz ab und an, manchmal auch mit erheblichem Nerv-Faktor.

FRS: Wenn wir gerade bei den Gremien sind, wie die AFF, wie sind denn die freien Radios bundesweit aufgestellt, es gibt ja auch einen Bundesverband.

JS: Der Bundesverband der Freien Radios ist natürlich genauso bunt gemischt und man sieht hier auch die unterschiedliche Strukturierung der einzelnen Bundesländer. Weil es eben welche gibt, wo es landesweit nur ein einzelnes Freies Radio gibt. Dann gibt es aber im Osten oder so durchaus zwei, drei oder vier in einem einzelnen Bundesland, die unterschiedliche Interessen haben, was die Vertretung auf Bundesebene anbelangt. Sinnvoll ist sie auf jeden Fall, die Medienpolitik hat bundesweite Bedeutung. Letzten Endes geht es sogar um weltweite Abstimmungen, der Genfer Wellenplan war so ein Stichwort. Und wenn man entsprechend Einfluss haben will, dann muss man da auch mitreden können. Die wichtigere Organisation, zumindest für die freien Radios hier in Baden-Württemberg, ist der Landesverband. Die Verhandlungen zum Rundfunkstaatsvertrag laufen auf Landesebene. Das wird nicht bundesweit angeschoben, sondern das fällt unter die Kulturhoheit der Länder.

FRS: Jetzt sind die Frequenzen für die NKL in BW vergeben bis 2025 und es bleibt solange, wie es ist. .

JS: Das ist nicht ganz sicher, denn in unserem Lizenzbescheid steht drin: Sollte sich bis 2025 eine Veränderung, was die Digitalisierung anbelangt, ergeben, dann kann die LFK diese UKW-Lizenz widerrufen.

Die Fragen stellten Oliver Herrmann und Sabine Gärttling
Februar 2016