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Redaktionsstatut

Stand: 02.12.2020

  1. Programmgrundsätze: (aus der Präambel der Vereinssatzung)

    1.1. Das Freie Radio für Stuttgart ist ein freies, nichtkommerzielles Radio für die Region Stuttgart. Das Freie Radio für Stuttgart fördert Diskussionsprozesse, Meinungsäußerungen und Informationsvermittlung von Personen und Personengruppen, die zu herkömmlichen Medien keinen oder nur begrenzten Zugang haben. Das Freie Radio für Stuttgart fördert den Austausch zwischen verschiedenen Lebensbereichen und Gruppen, regt damit zu gemeinsamem emanzipatorischem Handeln an und trägt so zur sozialen, kulturellen und politischen Weiterentwicklung bei.

    1.2. Das Freie Radio für Stuttgart zielt auf eine Aufhebung der Trennung zwischen RedakteurInnen, TechnikerInnen, Menschen mit Verwaltungsaufgaben und bloß konsumierenden HörerInnen. Die Arbeitsteilung zwischen Redaktion, Technik und Verwaltung wird durchbrochen. HörerInnen haben die Möglichkeit, selbst Beiträge herzustellen.

    1.3. Das Freie Radio für Stuttgart will die Hintergründe von Ereignissen und Entwicklungen benennen und dabei vorrangig die von ihnen betroffenen Menschen zu Wort kommen lassen. Sendungen dürfen und sollen Position beziehen und subjektiv sein. Das Freie Radio Stuttgart fördert die Verbreitung der Themen und gesellschaftlichen Fragen, die von der herrschenden Medienmacht ignoriert oder unterdrückt werden.

    1.4. Musik hat für das Freie Radio für Stuttgart neben ihrem Unterhaltungswert auch Bedeutung als eigenständiges Kulturgut. Das Sendeprogramm soll diese Bedeutung angemessen widerspiegeln.

    1.5. Das Freie Radio für Stuttgart orientiert sich an den Entwicklungen im Sendegebiet, beschränkt sich aber nicht darauf. Politische, soziale und kulturelle Gruppen aus der Region können sich am Programm beteiligen.

    1.6. Das Freie Radio für Stuttgart arbeitet mit Freien Radios im In- und Ausland zusammen und unterstützt die Entstehung neuer Sender, die den Zielen des Freien Radios für Stuttgart nahestehen. Das Freie Radio für Stuttgart bemüht sich regional um eine bewußte und konkurrenzfreie Zusammenarbeit mit kritischen Medienschaffenden (zum Beispiel aus Zeitungen, Archiven, Videogruppen und Radios).

    1.7. Das Freie Radio für Stuttgart lehnt kommerzielle Werbung und Sponsoring im Radio ab, da Werbung die HörerInnen an die Interessen der Werbenden verkauft.

    1.8. Meinungsunterschiede zwischen den Redaktionen und mit/zwischen den HörerInnen sollen auch über den Sender in angemessenem Umfang ausgetragen werden. Kontroversen sollen so dargestellt werden, das die HörerInnen die Möglichkeit haben, sich selbst eine Meinung zu bilden. Die Funktion des Freien Radios für Stuttgart als öffentliches Forum setzt die Möglichkeit, sich unverfälscht äußern zu können, voraus.

    1.9. Da in unserer Gesellschaft keine Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern besteht, ist es Aufgabe des Radios, patriarchale Strukturen zu thematisieren und diese in Sendungen und internen Strukturen zu durchbrechen.

    1.10. Das Freie Radio für Stuttgart versucht, in dieser Gesellschaft vorhandenes rassistisches Gedankengut aufzuzeigen und zu bekämpfen. Das Freie Radio für Stuttgart setzt sich für Völkerverständigung, Menschen- und Grundrechte ein.

    1.11. Das Freie Radio für Stuttgart will faschistische Tendenzen und deren Verharmlosung aufzeigen und sich ihnen entgegenstellen. Es tritt allen Versuchen, die deutsche Geschichte in diesem Zusammenhang zu verharmlosen oder zu verfälschen, entgegen.

    1.12. Das Freie Radio für Stuttgart unterstützt Bestrebungen, die anstelle von Konkurrenz und Ausgrenzung die Förderung des Menschen mit seinen produktiven und kreativen Fähigkeiten setzt. In diesem Sinn sollen auch die Auswirkungen der kapitalistischen Wirtschaftsordnung kritisch hinterfragt werden.

    1.13. Als unabhängiges Bürger/innenradio will das Freie Radio für Stuttgart auf vorhandene Einflußstrukturen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kirche aufmerksam machen und sie kritisch hinterfragen. Dabei sollen insbesondere die wirtschaftlichen Verflechtungen, denen auch die Medien unterliegen, offengelegt werden. Das Freie Radio für Stuttgart will damit zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung beitragen.

    1.14. Das Freie Radio für Stuttgart tritt religiösem Fundamentalismus entgegen. Religiös geprägte Sendungen sollen zur Toleranz und zu einer offenen Auseinandersetzung über Religionen beitragen und keinerlei Missionierung betreiben.

    1.15. Das Freie Radio für Stuttgart lehnt die Verbreitung von Verschwörungstheorien/Verschwörungsmythen ohne kritischen Kontext ab.
    (Beschluss des Redaktionsplenums vom 02.12.2020)

    Zur Erkennung einer Verschwörungstheorie/eines Verschwörungsmythos gibt es folgende Kennzeichen:

    • Das Fehlen überprüfbarer Quellen
    • Der Gebrauch des Prinzips „Wem nützt es?“ ohne hinreichenden Kontext
    • Die Interpretation von zeitlicher Koinzidenz als ursächliche Verknüpfung ohne hinreichenden
      Kontext
    • Moralische Urteile ohne Tatsachenbelege
    • Verweis auf eine geheime, jeder sachlichen Nachprüfung und logischen Evaluation entzogene
      Interessenlage
    • Ignoranz wissenschaftlicher Ergebnisse oder ausschließlicher Gebrauch von wissenschaftlichen Einzelmeinungen
    • Die Annahme, die Welt könnte von Einzelnen oder einzelnen Mächten in ihrer Totalität gelenkt werden
    • Das Ersetzen gesellschaftlicher Verhältnisse durch das Handeln weniger Akteure
    • Das Fehlen einer Unschuldsvermutung
    • Strukturelle Übereinstimmung mit bekannten Verschwörungstheorien vor allem aus der antisemitischen Ecke
    • Offene oder versteckte Anspielungen auf eine jüdische Verschwörung
    • Der Gebrauch von sogenannten Dogwhistles, d. h. von Wörtern, die einen öffentlich nicht opportunen Inhalt wie etwa Antisemitismus verschleiern, für einen Kreis von Eingeweihten aber verständlich sind, wie z. B. in den USA „Ostküste“ für die angebliche Beherrschung der USA, bzw. ihrer Medien durch Juden
    • Bezugnahme auf Quellen, die durch die notorische Verbreitung nachweislich falscher Behauptungen bekannt sind.
  2. Redaktionen

    Eine Redaktion gestaltet eine oder mehrere regelmäßige Sendungen, die zusammen bis zu drei Stunden umfassen. Über Sonderregelungen entscheidet das Radioplenum.

    2.1. Redaktionen sind grundsätzlich offen. Über Aufnahme und Ausschluss von Redaktionsmitgliedern entscheidet die jeweilige Redaktion mit 2/3 Mehrheit. Regelmäßig mitarbeitende Mitglieder müssen Mitglied im Förderverein für das Freie Radio Stuttgart e.V. sein oder einer Mitgliedsgruppe angehören.

    2.2. Jedes Redaktionsmitglied ist verpflichtet, sich innerhalb seiner Redaktion und in Form eines vom Verein angebotenen Einführungskurses kundig zu machen über Hausordnung, Studiotechnik, Programmgrundsätze, Aufbau des Vereins und Ablauf der Vereinsorganisation, sowie insbesondere der Vereinsziele.

    2.3. Eine Redaktion muß mindesten drei Redaktionsmitglieder umfassen. Um Redaktionsstatus zu erhalten, müssen mindestens drei Personen aktiv senden und Vereinsmitglied oder Mitglied einer Gruppe, die im Verein Mitglied ist, sein.

    2.4. Jede neu aufgenommene Redaktion hat eine Probezeit von drei Monaten.

    2.5. Redaktionen können sich nach zweimaliger Ablehnung frühestens nach einem Jahr neu vorstellen.

    2.6. Gruppen und Einzelpersonen, die über feste Sendeplätze bei anderen Radios verfügen, werden bei der Vergabe der Sendezeit nachrangig behandelt.

    2.7. Jede Redaktion trifft sich regelmäßig. Aufgaben der Redaktionen sind unter anderem:
    Sendungsgestaltung
    Besprechung der Plena sowie der Themen, die dort besprochen bzw. vorgestellt werden sollen,
    gemeinsames Durchführen von Aufgaben und Aktionen,
    inhaltlicher Austausch,
    Sendungsreflexion.

    2.8. Das Radioplenum tagt in der Regel einmal monatlich. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Radioplenum ist radioöffentlich. Stimmberechtigt sind pro Redaktion drei Anwesende, wenn die Stimmen quotiert sind, sonst zwei. Bei der Frauen/Lesbenredaktion und der schwulen Redaktion sind je drei Anwesende stimmberechtigt. Nicht Stimmberechtigte haben Rederecht. Entscheidungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, sind in 2.9 gekennzeichnet, bei allen anderen Fragen wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Konsensentscheidungen wird Vorzug gegeben. Über jede Plenumssitzung wird ein Protokoll geführt.

    2.9. Das Radioplenum hat unter anderem folgende Aufgaben:
    Vorstellung neuer Redaktionen,
    Entscheidung über die Aufnahme neuer Redaktionen mit Zweidrittelmehrheit,
    Entscheidung über die Vergabe von Sendezeit mit Zweidrittelmehrheit,
    Entscheidung über den Entzug von Sendezeit mit Zweidrittelmehrheit,
    interner Informationsaustausch,
    Schlichtung und Vermittlung bei Streitigkeiten in den Redaktionen, Arbeitsgruppen usw.,
    Jahresplanung und Weiterleiten von Aufgaben an die Redaktionen und Arbeitsgruppen,
    Erledigung der laufend anfallenden Aufgaben,
    Erarbeitung von Perspektiven für das Projekt FRS.

    2.10. Das Radioplenum kann Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen initiieren.

    2.11. Der Vorstand und jede AG berichten möglichst in jeder Sitzung des Radioplenums über ihre Arbeit. Die AGs und der Vorstand sind im Radioplenum nicht stimmberechtigt.

    2.12. Die Mitgliederversammlung kann bis zu drei stimmberechtigte Vertreter/innen in das Radioplenum entsenden.

    2.13. Redaktionen können zu Arbeiten, die zur Verschönerung des Radios oder zur Verbesserung des Radioklimas beitragen, herangezogen werden.