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Header Hochdrucklautsprecher vor Bäumen

Hier sendet der Geheimsender der Terrorkurden

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Bild, 27. Februar 1999

Mitten in der heissen Zeit der Verhaftung des PKK-Führers Öcalan hebelte die Bildzeitung, bekannt für einfühlsame Literatur, ein Nest der besonderen Art aus: "Hier sendet der Geheimsender der Terrorkurden" war die Überschrift und ein Pfeil deutete auf die Dachantennen der Hausbewohner im selben Gebäude, die mit dem Freien Radio nun gar nichts zu tun hatten.

Hintergrund dazu gibt es eigentlich kaum; zwar hat das Freie Radio für Stuttgart eine Kurdische Redaktion, zwar war die Verhaftung auch Thema bei uns. Den Rest erfand die Bild-Redaktion. Und zwar folgender Maßen, wie die Rechtsanwältin dem Gericht erklärte, da wir die Bildzeitung zur Unterlassung verklagt hatten: Kurden werfen Brandsätze, daher Terrorkurden, und Geheimsender deshalb, weil man die Sprache ja nicht versteht. Außerdem sei die Überschrift schmissig.

Der Richter befand dazu, dass nach dieser Logik das gesamte Kurzwellenband ein Geheimsender sei. Beide übrigens, Richter wie Verteidigung schenkten sich gegenseitig nichts an fadenscheinigen Gesülze. Das Gericht befand außerdem, dass "Terrorkurden" nicht gerade ein schmeichelnder Begriff, jedoch in diesen Zeiten durch Pressefreiheit und Wahrnehmung der Aktionen gedeckt sei.

Womit das Gericht allerdings nicht sich einverstanden erklärte, war die Bezeichnung "Geheimsender" für einen lizenzierten Sender. Dafür diktierte der Richter (ein geborener Autor) der Verteidigerin seine Wunschrichtigstellung, die dann auch ein halbes Jahr später, gleich unter dem Wetterbericht erschien:

Dieser Vergleich hat uns eine Stange gekostet und nichts gebracht; viel schlimmer allerdings war die Fehleinschätzung der Umstände, die wir in dieser Zeit für bedrohlich hielten: Hyrriet, Schwesterzeitung der Bild auf türkisch, übernahm diesen Artikel, allerdings mit kompletter Adressennennung. Damit waren nicht nur Redakteurinnen und Redakteure gefährdet, sondern auch die Mitbewohner im Sendehaus.

Ob es für uns damals eine andere Möglichkeit gab als den Klageweg zu beschreiten, erscheint im Nachhinein schwer einzuschätzen. Gebracht hat es allerdings eine Erkenntnis: Die Bildzeitung und die Gerichtsbarkeit sitzen in einem Boot, was die subjektive Wahrnehmung betrifft. Die einen schmieden Artikel, um ihre Auflage mit reißerischen Behauptungen zu halten, die anderen fabulieren um "die Möglichkeiten und Grenzen der Pressefreiheit" selbst dann, wenn der Fakt überhaupt nicht belegt ist.

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