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Die bunte Truppe und die Behörde

contraste (Zeitung für Selbstverwaltung), März 2016 Themenschwerpunkt Freie Radios

Stuttgart: Freie Radios zwischen Freiheit und Vorschriften 
Die bunte Truppe und die Behörde

Legal senden können Freie Radios nur mit ei­ner Sendelizenz. Auch nach mehr als 20 Jahren ist die Vergabe immer wieder mit Schikanen und Konflikten verbunden, wie das Beispiel Baden-Württemberg zeigt. Ein Gespräch mit dem Gründungsmitglied des Freien Radios für Stuttgart (FRS), Joachim Stein, zur Geschichte und zur aktuellen Auseinandersetzung mit der lokalen Landesmedienanstalt. – Das Interview führten Sabine Gärttling (Vorstandsmitglied FRS) und Oliver Herrmann (FRS Öffentlichkeits­arbeit).

Seit 1993 das Landesmediengesetz in Baden-Württemberg nichtkommerzielle Rundfunksender ermöglichte, lizenzier­te die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) nach und nach 18 freie Radios. Was ist das für eine Behörde? Hier in Baden Württemberg heißt die Landesmedienanstalt »Landesanstalt für Kommunikation«. Die Landesmedienanstal­ten wurden erst geschaffen, als der Rund­funk privatisiert wurde. Es gab ja in der BRD lange Jahre nur Staatsfernsehen und Staats­rundfunk in der Tradition der antifaschisti­schen Arbeit, weil man gesagt hat, der Staat muss die Medien kontrollieren können. Unter anderem hatte der Privatrundfunk den Nazis damals den Weg bereitet und das wollte man unbedingt verhindert wissen. Als man in den 80er Jahren privat kommerziel­len Rundfunk ermöglichte, wollte man die entsprechende Kontrolle sicherstellen durch eine zusätzliche Behörde, die die Rahmen­bedingungen setzt für privates Fernsehen und privaten Hörfunk. Die Landesmedien­anstalten vergeben die Lizenzen auch für die nichtkommerziellen Lizenznehmer (NKL) und haben die Kontrollaufsicht. 
… und verteilen Fördergelder? Ja. Im Rundfunkstaatsvertrag steht, dass zwei Prozent der Rundfunkgebühren den Landesmedienanstalten zugewiesen werden für die Förderung des privaten und nicht­kommerziellen Rundfunks. Davon müssen sie ihren eigenen Betrieb finanzieren und was dann übrig bleibt, dürfen sie in diverse Förderprogramme stecken und damit auch NKL fördern. 
Haben sich die Förderbedingungen seit 1993 verändert? Am Anfang hat man die NKL ja sehr miss­trauisch beäugt und man muss schon sagen: Gegen den Widerstand des damaligen LfK-Präsidenten Dr. Eugen Volz wurde überhaupt erst durchgesetzt, dass die nichtkommerziel­len Radios aus Rundfunkgebühren gefördert werden. Es gibt ja den öffentlichen Auftrag, Bürger und Bürgerinnen, die üblicherweise im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht berücksichtigt werden, die Möglichkeit zum Senden zu verschaffen. Eine hoheitli­che Aufgabe, die man aus Rundfunkgebüh­ren bezahlen kann – anfangs allerdings in einem sehr bescheidenen Rahmen. Der erste Zuwendungsbescheid für das FRS 1996, lautete glaube ich auf 36.000 DM – heutzu­tage gut 18.000 Euro. Im Landesverband der freien Radios in Baden-Württemberg (AFF – Assoziation frei­er Gesellschaftsfunk) haben wir lange und schmerzhaft diskutiert, wie eine ordentliche Finanzierung der Freien Radios aussehen müsste, welche Rahmenbedingungen für die Verwaltung, die Technik und die Öffentlich­keitsarbeit notwendig wären, damit ehren­amtliche Redakteur_innen senden können. Wir haben uns auf eine gesicherte Grund­forderung von 240.000 Euro pro Radio und Jahr geeinigt. Als Grün-Rot an die Regierung kam, stand im Koalitionsvertrag: »wir wollen auch eine Lanze für die Freien Radios brechen«. Die Rundfunkgebühren beim SWR wurden schließlich etwas gekürzt und tatsächlich zweckgebunden für NKL und zur Förderung der Medienpädagogik eingesetzt. Wir sind damit ungefähr bei der Hälfte dessen gelan­det, was wir eigentlich gefordert hatten, nämlich 120.000 Euro. 
Du hast ja vorher beschrieben, dass es anfangs ein sehr misstrauisch beäugtes Feld war. Gab‘s denn von Seiten der LfK seither einen Stimmungswandel? Ja, es gab so was wie einen Paradigmen­wechsel mit der Pensionierung von Dr. Eugen Volz. Ihm folgte Dr. Thomas Hirsch­le nach. Ich kann mich erinnern: Bei seiner Inthronisation waren viele Anzugträger und krawattenbehaftete Menschen mit wichtiger Miene da und wir von der AFF saßen dazwi­schen in Jeans und im Schmuddellook . Die bunte Truppe ist ziemlich aufgefallen. Dr. Hirschle genoss richtig, mit uns ins Gespräch zu gehen. In fast seiner ganzen Amtszeit hatte er ein offenes Ohr für die NKL und ihre Anliegen. Der Nachfolger war dann der jetzi­ge LfK-Präsident Thomas Langheinrich. 
Wie ist denn das Verhältnis des Medien­rats zu den freien Radios oder zur AFF? Das war eigentlich von Anfang an gut. Damals war es ja nur mit Hilfe des Medien­rats möglich, für das FRS den größten Teil der Frequenz sicher zu stellen. Die Verwal­tung wollte uns anfangs noch dreimal in der Woche drei Stunden evangelikalen Rund­funk aufoktroyieren, was definitiv nicht zu unserem Konzept passt. 
Die Freien Radios werden ja meist von Vereinen mit eigener Satzung getragen und verantwortet. Kann die LfK da über­haupt reinreden? Nun ja, um eine Lizenz muss man sich bewerben mit einem detaillierten Antrag, einem Plan für das Sendeschema und einer gesicherten Finanzierung. Über das Lizenz-verfahren kann die LfK zwar nicht Einfluss auf den Inhalt der Sendungen nehmen, aber sie kann durch die Auswahl derjenigen, die senden dürfen, einen Schwerpunkt legen. 
Bei der Neuvergabe der Lizenzen 2015 gab es ein Problem. Kannst Du das erläu­tern? Es gibt das Landesmediengesetz und den Kommentar dazu, in dem ziemlich explizit beschrieben ist, wie das mit den NKL ausse­hen soll. Das Stichwort ist »offene Sende-plätze« bzw. »Zugangsoffenheit«, d.h. jedes Radio muss sicherstellen, dass jemand, der gerade auf der Straße vorbeiläuft und das Schild sieht und denkt, jetzt will ich auch mal was sagen, dann hineingehen kann und tatsächlich was sagen darf. Ich habe es jetzt etwas überspitzt formuliert. Deshalb hat man den freien Radios gesagt: Ihr müsst aber mindestens vier Stunden in der Woche die Möglichkeit schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger, die Lust auf Sendung haben, auch senden können. Wenn Du wieder einen Lizenzantrag stellst – wie es bei uns der Fall war – kommt es zum einen drauf an, wie die gängige Praxis ist. Die LfK kann durch regelmäßige Mitschnitte raus­finden, wer auf den offenen Sendeplätzen tatsächlich sendet. Und das zweite ist das, was in den Statu­ten der Freien Radios steht. Und an dem Punkt gab es jetzt im laufenden Verfah­ren von unserer Seite aus betrachtet einen Sinneswandel. Das heißt: Die LfK hat fest­gelegt, dass so, wie das bei uns bisher auf der Webseite beworben ist, die Zugangsof­fenheit nicht gewährleistet ist, deshalb steht in unserem Lizenzbescheid eine Auflage, dass uns die LfK die Lizenz entziehen kann, wenn wir unsere Bedingungen nicht bis zum Jahresende anpassen. 
Und wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Wir und fünf andere Radios haben Widerspruch eingelegt. Die LfK müsste jetzt einen Widerspruchsbescheid erlassen. Das würde gegebenenfalls auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen. Unsere Befürchtung war: Sollten wir das ernst nehmen, was in der Auflage steht, müssten wir auch Leuten aus einer rassistischen oder nationalsozialistischen Ecke oder aus anderen extremen Ecken die Möglichkeit zum Senden geben. Wir müssten sie sogar dabei unterstützen, ihre Hetztiraden über den Sender loszulassen, damit zum Beispiel auch extremen religiösen Richtungen – Stichwort Salafisten. Der Widerspruch ist bis heute nicht beschieden, weil wir bewusst mit der Behörde vereinbart haben, über den Widerspruch erst dann zu entscheiden, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Die LfK hatte den Eindruck, dass die Auflage für uns missverständlich war. Inzwischen haben Gespräche stattgefunden. Allerdings hat inzwischen der LfK-Vorstand Wind davon bekommen, dass es da doch erhebliche Widerstände gibt. Möglicherweise, ist das, was die Sachbearbeiter der LfK geschrieben haben, – wir haben eine juristische Expertise eingeholt von einer renommierten Anwaltskanzlei – nicht vom Gesetz gedeckt. Der Vorstand befürchtet, dass sie bei einem Widerspruchsbescheid die Auflage komplett zurücknehmen und neu bescheiden müssen, was zum einen teuer und zum anderen blamabel wäre. Bei den Gesprächen haben die LfK-Sachbearbeiter noch mal klar gestellt, dass wir nur mit Hilfe dieser Auflage lizenzierungsfähig waren, weil sie eine andere Interpretation der Bestimmungen im Gesetzestext hatten, als es in ihrer Kommentierung steht – worüber man auch streiten kann. Aber sie haben auch ein Friedensangebot gemacht: Wenn wir auf unserer Webseite einen Text verfassen, der transparent macht, dass auch Leute senden dürfen, die nicht unbedingt im Rahmen unseres Redaktionsstatuts dienstverpflichtet worden sind, dann könnten sie eine Bescheinigung ausstellen, die Auflage sei erfüllt und damit gegenstandslos. Daran arbeiten wir noch. 
Das würde aber konkret bedeuten, dass die LfK damit die Grundsätze und Statuten der Radios außer Kraft setzt für diese vier Stunden. Und das Ganze aber trotzdem unter dem Namen des Senders verbreitet würde und der Vorstand des Trägervereins das verantworten müsste. Was sagst Du zu dieser Befürchtung? Sie haben ja dann festgestellt, dass die Auflage vielleicht doch zu freizügig war. Es kamen dann heftige Rückruderbewegungen: Nein, es war nicht so gedacht, natürlich dürfen keine rassistischen Sendungen und keine antifeministischen ausgestrahlt und es darf auch nicht zur Hetze aufgerufen werden. Solche Dinge dürfen wir auch bei den freien Sendeplätzen ausschließen. Aber wir müssen garantieren, dass nicht das komplette Redaktionsstatut angewendet wird.

Eine ungekürzte Fassung des Interviews steht online: www.freies-radio.de/die-bunte-truppe-und-die-behoerde

Kasten: Freies Radio für Stuttgart: ~ 500 Vereinsmitglieder ~ 250 aktive ehrenamtliche Redakteur_innen 168 = 7 x 24 Stunden Programm in der Woche ~ 50 Redaktionen ~ 25 Nationen 12 Sprachen Kooperationen mit dem Stuttgarter Medienzentrum sowie vielen Vereinen, Einrichtungen, Veranstaltern und Schulen in Stuttgart und der Region. Laufende Projekte: radioSCHAUen – Livesendungen mit Publikum FrauenKulturen – Erzählen verbindet Flüchtlingsradio – Flüchtlinge senden selbst Schülerradio – mit Schulklassen aus der Region Empfang in Stuttgart und Region: UKW 99.2, Kabel 102.1 Livestream: www.freies-radio.de

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