Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland-Redakteur war verfassungswidrig
Erfolg am Bundesverfassungsgericht
Freiburg, 19. November 2025 – Die Wohnungsdurchsuchung bei Radio-Dreyeckland-Redakteur Fabian (am 17.01.2023, Anm.d.R.) verstieß gegen die Rundfunkfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 3. November auf eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die unser Redakteur zusammen mit Rechtsanwältin Angela Furmaniak und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) 2023 erhoben hatte. Die Entscheidung stärkt den Schutz von Rundfunkredaktionen vor dem Zugriff von Polizei und Staatsanwaltschaft und ist eine erneute Klatsche für die Karlsruher Staatsanwaltschaft, die zwei Wohnungsdurchsuchungen und die Durchsuchung der Radio-Räumlichkeiten angeordnet hatte.
„Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten. Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen“, sagt Fabian, beschwerdeführender Redakteur bei Radio Dreyeckland.
Die Polizei hatte im Januar 2023 die Wohnung des Journalisten, die Wohnung eines Geschäftsführers und die Redaktion von Radio Dreyeckland durchsucht und mehrere Laptops und Speichermedien beschlagnahmt. Sie stützte diese Maßnahmen auf eine RDL-Meldung über das Verbot von linksunten.indymedia. Der Bericht verlinkte auf die Archivseite der 2017 vom Bundesinnenministerium verbotenen Internetplattform. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte in dem Artikel und dem Link die strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gesehen. Der vom Amtsgericht Karlsruhe erlassene Durchsuchungsbeschluss wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war jetzt erfolgreich.
„Das Bundesverfassungsgericht stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten müssen, wenn sie gegen eine* Journalist*in ein Strafverfahren führen“, erklärt die Strafverteidigerin von Fabian, Rechtsanwältin Angela Furmaniak. „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart korrigiert, die gleich in mehreren Punkten ein verfassungsrechtlich unzureichendes Verständnis der Strafprozessordnung offenbarte.“
„Karlsruhe findet klare Worte: Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden“, betont David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der Gesellschaft für Freiheitsrechte. „Das Bundesverfassungsgericht gibt der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Stuttgart hier dringend nötige Nachhilfe in Grundrechten.“
Das Bundesverfassungsgericht stellt in der Entscheidung klar, dass auch die Durchsuchung einer Privatwohnung schwer in die Rundfunkfreiheit eingreift, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt wird. Im konkreten Fall fehlte ein tragfähiger Anfangsverdacht. So stand in Frage, ob die bereits 2017 verbotene Vereinigung linksunten.indymedia zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels überhaupt noch existierte. Die nur „vagen Anhaltspunkte“ im Durchsuchungsbeschluss reichen laut Bundesverfassungsgericht für die Durchsuchung nicht aus. Auf die Frage, ob die Verlinkung der Archivseite überhaupt eine verbotene Unterstützungshandlung sein konnte, musste das Gericht nicht mehr eingehen.
Das hatte bereits das Landgericht Karlsruhe am 6. Juni 2024 getan, als es Fabian vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung freigesprochen hatte. Die Meldung und die Verlinkung stelle keine Unterstützung für die Weiterbetätigung der verbotenen Vereinigung dar. „Ein kritischer Journalist muss Verbote kritisieren dürfen“, hatte der vorsitzende Richter damals erklärt. Ein erneutes Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Betreiber*innen der Archivseite von Indymedia Linksunten war derweil im Mai 2025 eingestellt worden.
Schon 2003 hatte eine Durchsuchung bei einem Freien Radio stattgefunden. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits diese Durchsuchung beim Freien Sender Kombinat Hamburg (FSK) für verfassungswidrig erklärt.
Für Radio Dreyeckland begrüßt Geschäftsführer Kurt-Michael Menzel ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht die zum Schutz der Presse- und Rundfreiheit erlassenen Bestimmungen zu Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmefreiheit auch in den Privaträumen von Journalist*innen bestätigt und die Rechtsprechung seit den Beschlüssen zur Durchsuchung und Beschlagnahme beim FSK unterstreicht.
Radio Dreyeckland fordert weiterhin politische und personelle Konsequenzen aus dem verfassungswidrigen Kampf der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Grundrechte und hofft, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nun endlich daran denken, dass die Pressefreiheit auch für möglicherweise unliebsame Freie Radios gilt.
Radio Dreyeckland, 19.11.2025
Mehr Infos: rdl.de/hausdurchsuchungen
Themenseite bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/radio_dreyeckland
Foto: RDL
Hausdurchsuchungen bei Radio Dreyeckland:
Ein Retroaktiver Sieg für die Pressefreiheit
Stellungnahme des BFR (Bundesverband Freier Radios), 20.11.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland im Januar 2023 war rechtswidrig. Die Maßnahmen, welche Staatsanwaltschaft und Polizei ergriffen haben, um wegen einer angeblichen Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gegen den Redakteur zu ermitteln, sind damit allesamt als rechtswidrig erklärt worden. Zumindest im Nachgang ein juristischer Erfolg auf ganzer Linie für die Pressefreiheit.
Auslöser war ein Link auf der Webseite von Radio Dreyeckland auf die seit 2017 verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia.org. Dieser Link war in einem Bericht untergebracht und diente als Quellenangabe, Kontext und Hintergrund im Rahmen der Berichterstattung. Dass ein Link überhaupt als Anlass für eine Ermittlung wegen angeblicher "Unterstützung" herangezogen wird, haben die Gerichte einkassiert. Die daraus resultierenden Hausdurchsuchungen bei dem verantwortlichen Redakteur, der Geschäftsführung und eine versuchte Hausdurchsuchung der Redaktionsräume von Radio Dreyeckland, wurden alle als unzulässige Eingriffe von den Gerichten nachträglich einkassiert. Die Behörden hatten außerdem versucht, die Zugriffsdaten der Webseite von RDL vom Internetprovider zubekommen. Das ist zum Glück von Anfang an gescheitert, den es hätte eine grundlose Kriminalisierung aller Hörer*innen weltweit bedeutet.
Der Bundesverband Freier Radios begrüßt das nun ergangene Urteil. Zusammen mit dem Freispruch im eigentlichen Verfahren und der Anerkennung der Rechtswidrigkeit aller Durchsuchungen stärkt dies die Pressefreiheit und unterstreichen die wichtige Bedeutung von journalistischer Arbeit. Besonders freut uns, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil den Schutz, den diese Arbeit vor den staatlichen Behörden hat, auch für den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung klargestellt hat.
Die Forderungen des Bundesverbandes freier Radios, welche wir im Januar 2023 aufgestellt haben, wurden jedoch nicht erfüllt. Das Ermittlungsverfahren wurde nicht eingestellt. Der Freispruch des Redakteurs bestätigt aber, wie absurd der Vorwurf war. Die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände geschah nicht sofort - und auch nicht zeitnah. Die Löschung der bereits kopierten Daten erfolgte weder vollumfänglich noch konnten wir diese unabhängig bestätigen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat sich bis heute nicht für ihr Fehlverhalten entschuldigt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat nie eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgegeben.
Am Ende bleibt auch die wichtigste Sache nicht geklärt: Kein Gericht hat bewertet, ob das Setzen eines Links strafbar sein kann - wir meinen, das kann es auf keinen Fall, schon gar nicht bei einer journalistischen Berichterstattung. Hier bleibt weiterhin eine gewisse Unsicherheit.
Trotz des nachträglichen Siegs der Pressefreiheit vor Gericht ist deutlich geworden, wie schlecht es um die Pressefreiheit in Deutschland steht. Pressefreiheit heißt nämlich nicht später vor Gericht recht zu bekommen, sondern sie bedeutet der journalistischen Arbeit nachgehen zu können, ohne Angst vor Einschüchterungsversuchen oder Zensur haben zu müssen. Dass solch ein Angriff auf die Rundfunkfreiheit eines Freien Radios überhaupt stattfinden konnte, ist für uns ein Skandal.
Eine Sammlung der Berichterstattung zum Urteil findet sich hier.