01.05.2012 18:00 Uhr Inforedaktion: GegenStandpunkt (eingestellt)
In der Grundordnung der Uni Tübingen gibt es eine Zivilklausel (Was das ist, klären wir in der folgenden Sen-dung.) Letztes Semester wurde publik: Eine Dozentin der Bundeswehr-Führungsakademie habe eine Lehrveranstaltung im Institut für Ethnologie gehalten; der Leiter der Münchner „Sicherheitskonferenz“ Ischinger sei zum Honorarprofessor ernannt worden, medizinische und naturwissenschaftliche Institute hätten Forschungsaufträge vom Bundesverteidigungsministerium, z. B. zu Knalltrauma oder Ballistik, übernommen. Der daraufhin aufbrandende Protest gegen diese vermeintlichen Verstöße gegen die Zivilklausel wurde in ortsüblicher Weise eingefangen: in einer Ringvorlesung im Studium generale über das Thema: „Zum Frieden verpflichtet: Chancen und Herausforderungen der Tübinger Zivilklausel“. Der GEGENSTANDPUNKT nahm die Tübinger und ähnliche Proteste in anderen Unis zum Anlass für einen Artikel in der neuesten Nummer 1 2012. – Wir fragen in der heutigen Sendung: Mit einer Zivilklausel gegen Militärforschung an den Unis und gegen die „Militarisierung“ der Gesellschaft? – Was taugt das?