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15.11.2018 18:00 Uhr Inforedaktion: AG Weiße Fabrik

Klinikum Stuttgart wird gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Beschäftigte bekamen nun die Unterrichtung über einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

Nach dem Beschluss der Gemeinderatsmehrheit am 25.10.2018 aus CDU/GRÜNEN/FDP/FREIEN WÄHLERN und der Zustimmung von Geschäftsführung, Personalrat und den Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund, bekamen die Beschäftigten nun die gesetzlich geforderte Unterrichtung über einen Betriebsübergang nach §613a BGB.

Im von Oberbürgermeister Herr Kuhn und der Geschäftsführung des Klinikums Herrn Jürgensen und Herrn Hewer unterzeichneten Schreiben wird erneut darauf hingewiesen: „Der Personalrat ist von Anfang an beteiligt worden und begleitet die Umwandlung konstruktiv.“
Inhalt des Schreibens sind u.a. die mehr als dünne Begründung für den Betriebsübergang, der geplante Zeitpunkt desselben und die ohnehin nie ernsthaft zur Disposition gestandenen Garantien für die Beschäftigten.
Wichtigster Punkt ist das Widerspruchsrecht.
Innerhalb eines Monats kann dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich widersprochen werden.
In dem Schreiben heißt es: „Bei form- und fristgerechter Ausübung Ihres Widerspruchsrechts geht Ihr Arbeitsverhältnis nicht auf die Kommunalanstalt über, sondern bleibt unverändert mit der Landeshauptstadt Stuttgart bestehen. Die Landeshauptstadt wird Sie in diesem Fall aber an die Kommunalanstalt gestellen, weil die Landeshauptstadt Stuttgart nach Gründung der Kommunalanstalt über keinen eigenen Klinikumsbetrieb mehr verfügen wird. Das bedeutet, dass Sie unter Beibehaltung Ihres Arbeitsverhältnisses mit der Landeshauptstadt weiterhin beim Klinikum Stuttgart beschäftigt werden.“

Eine Option für Kolleginnen und Kollegen,
die nicht Anstaltsbeschäftigte werden wollen?
Um dies und die damit zusammenhängenden Fragen zu klären, sollte man sich eigentlich an den Personalrat und/oder als Gewerkschaftsmitglied an eine der Gewerkschaften Verdi oder Marburger Bund wenden können. Inwieweit diese allerdings objektiv beraten ist zumindest zweifelhaft, da sie sich schriftlich dazu verpflichtet haben die Umwandlung konstruktiv zu begleiten. Trotzdem sollten Gewerkschaftsmitglieder bei ihrer Gewerkschaft eine Rechtsberatung einfordern. Und wer die Möglichkeit hat, dies bei einem unabhängigen Arbeitsrechtler zu tun, wenn man es selbst bezahlt oder eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, sollte dies auch unbedingt machen. Und das machen einige Kolleginnen und Kollegen auch.
Denn es ist leider, aus den beschriebenen Gründen, nicht zu erwarten, dass es bei den kommenden Personalversammlungen wirkliche Antworten auf diese Fragen gibt. Es scheint als ob Personalvertretung und Gewerkschaften ein ganz eigenes Interesse an der Anstalt haben: auf der Personalversammlung in der Liederhalle wurde von Verdi schon vorab dringend von einem Widerspruch abgeraten und auch die Gefahr einer möglichen Kündigung heraufbeschworen. Obwohl dies aber, siehe das Zitat oben aus dem Schreiben, überhaupt nicht geplant ist.
Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir darüber natürlich zeitnah berichten.

Kommt nach Föll - Kotz?
Übrigens: Der Initiatior der Anstalt, der diese in Verhandlungen über ein halbes Jahr lang mit dem Personalrat vorbereitete, ohne dass der Personalrat die Beschäftigten auch nur darüber informierte, was geplant ist, der Erste Bürgermeister Herr Föll, ist schon auf dem Abflug – er geht in die Landespolitik. Sein möglicher Nachfolger heißt Kotz.

Herr Föll hat einmaliges geschafft: er hat sich nicht nur dadurch ausgezeichnet
dass ca 7 000 bislang städtische Beschäftgigte künftig keine städtischen Beschäftigten mehr sein werden und
dass die Stadt Stuttgart „nach Gründung der Kommunalanstalt über keinen eigenen Klinikumsbetrieb mehr verfügen wird“, sondern vor allem
das so geschickt gemacht zu haben,dass er Dinge, die ohnehin nicht zur Disposition standen, dem Personalrat und den Gewerkschaften so gut als vermeintlich ihren Erfolg verkaufte, dass die seinen Kurs – der langfristig auf Privatisierung ausgerichtet ist – konstruktiv begleiten. Die Struktur gleicht jetzt schon einer GmbH
und nicht nur das: er schaffte es auch , dass Personalrat und Gewerkschaften sich das erstgenannte Ziel des Vertrags zueigen machen und dafür unterschrieben: ein ausgeglichenes Betriebsergebnis ab 2021.

Damit kann man von der Liste derer, die den Vertrag unterzeichnet haben schon mal einen wegstreichen. Wenn in 10 Jahren der Vertrag ausläuft und weitere Nachteile durch die Anstalt aktuell werden können, wird, wie viele vermuten, überhaupt niemand von den derzeitigen Akteuren mehr im Betrieb oder Amt sein... nach mir die Sintflut.

Wer die ganzen Argumente gegen eine Anstalt und für die Beibehaltung des Eigenbetriebs sowie Hintergründe nochmals nachlesen will, kann dies im internet tun:

Zuerst auf die Seite www.freies-radio.de, dort auf dem Kalender rechts das entsprechende Datum suchen und anklicken, dann auf 18 Uhr Inforedaktion gehen, dort steht in einem Kurztext bereits worum es genau geht, und dort einfach nochmals draufklicken und schon öffnet sich der Text.
Hier die Daten:

25.01.2018


22.02.2018

29.03.2018

17.05.2018

28.06.2018


26.07.2018

30.08.2018

18.10.2018

25.10.2018

Eine Ausgabe der Sendung Inforedaktion: AG Weiße Fabrik.

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