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31.10.2019 18:00 Uhr Inforedaktion: AG Weiße Fabrik

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Klinikum Stuttgart: Der Anstalt erster Schatten
200 € mehr für städtische Beschäftigte?

Seit 2019 sind die Beschäftigten des Klinikums keine städtischen Beschäftigten mehr. Letztes Jahr beschloss der Gemeinderat das städtische Klinikum zum 1.1.2019 in eine gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln. Nur die SPD und SÖS/Linke stimmten dagegen. Ansonsten war es eine ganz große Koalition – und auch der Personalrat des Klinikums und Ver.di stimmten zu. Der Personalratsvorsitzende wurde in der Pressemitteilung der Stadt zitiert: „Mit diesen Absicherungen gibt es keinen Grund für Ängste und Befürchtungen meiner Kolleginnen und Kollegen mehr“, der Ver.di Geschäftsführer: „Auch wenn wir der Umwandlung in eine Kommunalanstalt nach wie vor kritisch gegenüberstehen, konnten wir für die Beschäftigten im Klinikum gute Lösungen erarbeiten. Die Gespräche waren von gegenseitigem Vertrauen geprägt.“
Im Rahmen der Haushaltsberatungen der Stadt Stuttgart wird derzeit eine 200 € Ballungsraum-zulage diskutiert und auch Ver.di hat entsprechende Gespräche darüber aufgenommen. Da geht es aber um die städtischen Beschäftigten. Und städtische Beschäftigte sind die Kolleginnen und Kollegen des Klinikums bekanntlich nicht mehr.
Der erste gewaltige Nachteil durch den Rechtsformwechsel könnte sich also schon bald zeigen, falls es tatsächlich gelingt für die städtischen Beschäftigten eine Zulage zu bekommen, die Klinikumsbeschäftigten aber aussen vor blieben. Bleibt zu hoffen, dass Personalrat und Ver.di versuchen so eine Zulage auch für die MitarbeiterInnen des Klinikums zu bekommen. Viel mehr als darum zu bitten wird aber schwierig, denn schließlich ging es bei der Anstalt genau darum, dass die MitarbeiterInnen des Klinikums keine städtischen Beschäftigten mehr sind.
Personalrat und Ver.di können nun wirklich nicht behaupten, dass sie an so etwas gar nicht gedacht hätten. Schließlich gab es im letzten Jahr doch eine erhebliche Diskussion darüber (u.a. auf der Personalversammlung in der Liederhalle), warum weder der Personalrat noch Ver.di etwas versuchten gegen die Anstalt zu machen.
(Wir berichteten letztes Jahr beinahe monatlich. Einen Überblick darüber gibt es zum Nachlesen im internet (siehe Kopfzeile) in unserer Dezember 2018 Sendung)

Reinigungs – und Küchenkräfte endlich in EG 2
Die Mehrheit der StadträtInnen im Gemeinderat beschloss, dass ab Oktober mindestens EG 2 bezahlt wird. Viele KollegInnen können sich also freuen, sie werden künftig nicht mehr nach EG 1, sondern nach EG 2 bezahlt. Allerdings gibt es dabei einen Haken. Der Tarifvertrag sieht, anders als bei allen anderen Beschäftigten, nicht den stufengleichen Aufstieg aus der EG 1 vor. Das heisst, das KollegInnen, die bislang in EG 1 Stufe 6 eingruppiert waren (also schon sehr lange im Betrieb sind), künftig in EG 2, Stufe 2 eingruppiert werden. Bei 100 % Arbeit sind das somit „nur“ ca 200 € brutto mehr. Würden sie stufengleich höhergruppiert wären es über 600 € mehr. Der Monats-verdienst bewegt sich bei 100 % Tätigkeit also zwischen ca 2300 und 2700 €.
Die Anstaltsleiter Herr Jürgensen und Herr Hewer verdienen im Jahr laut Stuttgarter Zeitung jeweils deutlich über 300 000 €, grob gesagt das Zehnfache – anders ausgedrückt: in zwei Arbeitstagen verdient jeder von ihnen soviel wie eine Reinigungskraft im Monat. So ischs halt!

Kommunale Arbeitgeber führen Ver.di vor
Doch keine Erhöhung des Samstagzuschlags und keine Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht?

Ungeheuerlich:
In der Tarifrunde 2018 sagten die VKA (Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände) zu, den Zeitzuschlag für Samstagsarbeit auf 20 % zu erhöhen und die Pausen bei Wechselschicht in die Arbeitszeit einzurechnen, was eine Arbeitszeitverkürzung von 2,5 Stunden pro Woche bedeuten würde. Voraussetzung sei nur, dass das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft trete und dies finanziere. Das Gesetz gilt seit Januar 2019.
Im Juni 2019 sagte die VKA zu, den Samstagszuschlag auf 20 % zu erhöhen und wollte wegen der einzurechnenden Pausen noch „letzte Unsicherheiten“ bezüglich der Refinanzierung ausräumen. Auch wir berichteten in unserer Juni Sendung.
Im September 2019 wollte die VKA von allem nichts mehr wissen. Auch den Samstagszuschlag gebe es nur bei einer Gesamteinigung, bei der die Einrechnung der Pausen aber ausgeschlossen sei.

So sehen keine verlässlichen Verhandlungen aus. Die VKA führt die Gewerkschaft an der Nase herum. Der nächste Verhandlungstermin ist am 09. Dezember.
Es gibt aus unserer Sicht keine Alternative dazu, die Ungleichbehandlung der Krankenhaus-beschäftigten gegenüber anderen kommunalen Beschäftigten, die seit Gültigkeit des TVöD 2005 besteht, endlich zu beenden. Verdi sollte dies unmissverständlich klar machen.
Wir werden weiter berichten.

Wahnsinn in der Psychiatrie

Während die Missstände und die Arbeitsbelastung eigentlich bekannt sein müssten (seltsam nur, dass der ökonomische Zentrumsleiter von z.B. Problemen bei der 1:1 Betreuung nichts weiss, sondern nur auf die grundsätzliche Neuausrichtung der Psychiatrie verweist, wo dann alles gut wird) und zuletzt die geschlossenen Stationen dies in einem Schreiben an Zentrumsleitung und Personalrat eindrücklich kund taten, verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte September 2019 die neue Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Das besondere daran: Diese Richtlinie ist bislang – Stand 17. Oktober - nicht einmal veröffentlicht.
So gibt es nur Anhaltspunkte, wie diese Richtlinie aussieht: Statt Psych-PV mit konsistenter Personalbemessung soll es nur noch Mindeststandards, also Personaluntergrenzen geben. Diese liegen teilweise niedriger als bei der Psych-PV; keine Regelungen zu Nachtdiensten bzw. Vermeidung von Alleinarbeit; keine Regelung zu zusätzlichem Personal für die 1:1 Betreuung … .
So fasst Ver.di zusammen: „ Statt den dringend nötigen Personalaufwuchs festzuschreiben, sieht die Richtlinie eine jahrelange Absenkung gegenüber der Psych-PV vor. Diese soll erst 2024 wieder voll erreicht werden.“

Uniklinik Jena: Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen

Noch müssen die Gremien beider Seiten zustimmen. Aber ab dann soll gelten: u.a. 144 neue Stellen, nachts immer zu zweit. Das soll bis 2022 erreicht werden. Ab April 2020 gibt es für je sechs Schichten, in denen unter den Zielwerten gearbeitet wird, einen Tag frei. Maximal fünf Tage im Jahr. Ab 2021 werden es maximal 10 Tage im Jahr, ab 2022 maximal 15 Tage im Jahr. Ab 2023 gibt es dann unbegrenzt Freischichten, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden,

Eine Ausgabe der Sendung Inforedaktion: AG Weiße Fabrik.

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