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15.06.2023 18:00 Uhr Inforedaktion: AG Weiße Fabrik

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Pflegekammer Baden-Württemberg vor der Gründung?

Mit den Stimmen der Fraktion Die Grünen und der CDU ist am 24.5.23 das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer in Baden-Württemberg verabschiedet worden. Es wird Anfang Juni in Kraft treten. Dann wird innerhalb von 6 Wochen ein Gründungsausschuss gebildet, der aus Vertreter/innen der Berufsverbände besteht und der die Registrierung der Pflegefachpersonen vorbereitet.
 
Entscheidend: Pflegekräfte können sich nicht selbst registrieren. Sie werden über ihren Arbeitgeber registriert, der verpflichtet ist, die Daten an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Die Pflegekräfte werden dann darüber informiert, dass sie registriert sind. Dann müssen diese ihre Berufsurkunde einreichen und werden darüber informiert, dass sie innerhalb von 6 Wochen Einwände gegen die Registrierung erheben können.
 
Wenn mehr als 40 % der Pflegefachpersonen einen Einwand erheben, wird der Prozess angehalten und die Kammer nicht errichtet. Wer es zum Beispiel, warum auch immer, versäumt, seinen Einwand abzuschicken, hat zugestimmt.

Die Registrierung erfolgt also über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Verdi bezeichnet dies in einem Flugblatt richtigerweise so:
„Ein scheinbar demokratisches Verfahren, das in Wirklichkeit keines ist.“
Und weiter: Zitat:
„Der Heilberuf Pflege ist ein anspruchsvoller, hochprofessioneller und für die Gesellschaft ausgesprochen wichtiger Beruf. Die Bedingungen, unter denen Pflegende arbeiten, werden allerdings immer dramatischer. Dem immensen Personalmangel in der Pflege kann nur begegnet werden, indem die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung verbessert werden.
Eine Pflegekammer kann diese Rahmenbedingungen jedoch nicht ändern. Sie darf nur auf das individuelle Verhalten der beruflich Pflegefachpersonen Einfluss nehmen. Dadurch soll sie die Bürger*innen vor unsachgemäßer Pflege schützen.
Ursache für Qualitätsmängel in der Pflege sind jedoch selten individuelle Pflegefehler. Vielmehr führt das Missverhältnis zwischen Menge und Umfang der Arbeitsaufgaben und der Anzahl des dafür eingesetzten Personals zu schlechterer Pflegequalität und gefährdet diejenigen, die Pflege benötigen. Die Errichtung einer Landespflegekammer stellt eine zusätzliche Belastung der beruflich Pflegenden dar. Sie ist nicht geeignet, die dringenden Verbesserungen herbeizuführen, die Pflegefachpersonen brauchen, um ihren Beruf gut, sicher und dauerhaft ausüben zu können. Beruflich Pflegende brauchen Anerkennung ihrer Leistungen, bessere Arbeitsbedingungen, Zeit für gute Pflege, eine gesicherte Ausbildung, Weiterbildungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit und eine höhere Bezahlung.
Wir lehnen die Pflegekammer ab und fordern weiterhin, dass mindestens die Registrierung
durch die Pflegefachpersonen selbst erfolgt und das 60 %-Quorum tatsächlich einer Abstim-
mung über die Kammer gleichkommt.“

Eine Ausgabe der Sendung Inforedaktion: AG Weiße Fabrik.

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