19.12.2013 19:00 Uhr Multicolor
In Deutschland liebt man Vereine. Ca. 600.000 registrierte Organisationen gibt es mit steigender Tendenz. Steht ja auch schon im Grundgesetz: Nach Art. 9 Abs. 1 des Grundgesetzes haben „alle Deutschen […] das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Somit ist das Recht auf Vereinsgründung ein bürgerliches Grundrecht. Na dann mal los (die Betonung auf „Deutsche“ ist ja bereits eine eigene Diskussion wert). Die Herleitung des Wortes Verein aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung [...] Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist. Populär ausgedrückt: gemeinsam sind wir stark. Diese Erfahrung gibt es nicht unbedingt aus anderen Ländern als Organisationsform. Oft wird die Gründung eines Vereins mit einer Lizenz zum Geldeinsammeln verwechselt. Und neue Vereinigungen wie Social Media gehen davon aus, dass viele Individuen auch ein Gesamtes ergibt. Verein: lästiges Ritual oder Stärkung der Gemeinschaft? Lasst uns darüber diskutieren.